Shamonda-Virus: Was Rinderhalter jetzt wissen sollten
Das Shamonda-Virus (SHAV) wurde Mitte August auch in Österreich erstmalig nachgewiesen. Infektionen bei Rindern wurden bisher in mehreren österreichischen Bundesländern festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass es sich weiter über das ganze Land ausbreiten wird. Wie das Schmallenberg-Virus gehört SHAV zur Simbu-Serogruppe der Orthobunyaviren und wird durch Gnitzen übertragen. Nach bisherigen Kenntnissen besteht keine Gefahr für den Menschen.
Welche Symptome treten auf?
Das Krankheitsbild ist noch nicht vollständig geklärt. Als wichtigstes bisher beobachtetes Symptom gilt wässriger Durchfall. Daneben werden insbesondere deutlich reduzierte Futteraufnahme, ein massiver Milchleistungsabfall, Lahmheiten und zum Teil Festliegen beobachtet. Durch die stark verminderte Futteraufnahme und den ausgeprägten Milchleistungsabfall kann es möglicherweise auch zu einer metabolischen Belastung bzw. Leberschädigung kommen.
Die genannten Symptome sind allerdings nicht spezifisch für SHAV und können auch zahlreiche andere Ursachen haben. Bei entsprechenden Krankheitsbildern sollte daher gemeinsam mit der Tierärztin bzw. dem Tierarzt eine gezielte Abklärung erfolgen.
Was ist über Aborte und Missbildungen bekannt?
SHAV wurde bereits in Rinderaborten nachgewiesen. Ob das Virus tatsächlich die Ursache für die Aborte ist oder diese beispielsweise infolge von Fieber bzw. einer Allgemeinerkrankung auftreten, ist derzeit noch nicht geklärt.
Auch ob SHAV – ähnlich wie das Schmallenberg-Virus – Missbildungen bei Feten verursachen kann, ist derzeit offen. Aufgrund der Verwandtschaft der Viren erscheint dies grundsätzlich möglich, die derzeitige Datenlage reicht jedoch noch nicht für eine sichere Aussage aus.
Vorbeugende Maßnahmen
Eine Impfung oder gezielte Therapie gegen das Virus steht derzeit nicht zur Verfügung. Betroffene Tiere können lediglich symptomatisch behandelt werden.
Zum Schutz vor Gnitzenstichen sollten unnötige Stallbeleuchtungen nachts ausgeschaltet, Weidegänge während der Hauptaktivitätszeiten der Gnitzen vermieden und eine gute Luftzirkulation im Stall, z. B. durch Ventilatoren, sichergestellt werden. Zusätzlich kann der Einsatz von Pour-on- Präparaten (Repellent Behandlung) sinnvoll sein.
Bedeutung für die Praxis
Derzeit besteht keine Meldepflicht für SHAV. Ebenso bestehen aktuell keine Handelseinschränkungen im Zusammenhang mit einem SHAV-Nachweis. Eine Untersuchung auf das Shamonda Virus ist mittels PCR bei der AGES möglich. Die Kosten dafür sind vom Tierhalter selbst zu tragen.
Eine wichtige Differentialdiagnose ist die Blauzungenkrankheit (BTV). Eine positive BTV-PCR wird jedoch nicht durch SHAV verursacht, da es sich um unterschiedliche Viren handelt.
Autorin: Vera Hinteregger