| Lukas Kalcher

Einladung zum Bundes-Jungzüchter Championat am 11.-12. März 2023 in Traboch, Steiermark

Der Schauhöhepunkt des Jahres 2023 rückt immer näher. Von 11. bis 12. März 2023 findet in der Steiermark im Rinderzuchtzentrum Traboch das Bundes-Jungzüchter Championat statt. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits auf Hochtouren.

Die Österreichische Jungzüchter Vereinigung ÖJV veranstaltet auch heuer wieder gemeinsam mit den Landwirtschaftlichen Schulen einen Bundesschulwettbewerb, der von allen Beteiligten bereits mit Spannung erwartet wird.
Die ÖJV hat sich als bundesweite Dachorganisation der Jungzüchter/innen das Ziel gesetzt, mit der Veranstaltung des Bundes Jungzüchter Championats ein vielfältiges und lebendiges Bild des Züchternachwuchses zu präsentieren.
Altersbegrenzung Vorführer:innen:
Bei den letzten Bundes-Jungzüchter Championaten hat es sich bewährt, dass die Teilnehmer:innen anhand ihres Geburtsdatums in Gruppen eingeteilt und zusätzlich beim Entscheid um den Vorführchampion in Junior- und Seniorvorführchampion unterteilt werden.
Folgende Geburtsdaten der Teilnehmer:innen sollten für die Anmeldung beachtet werden:

  • Junior Vorführchampion: 12. März 2013 bis 12. März 2007
  • Senior Vorführchampion: 12. März 2007 bis 12. März 1993

Alle Teilnehmer:innen, die nach dem 12. März 2013 bzw. vor dem 12. März 1993 geboren wurden, sind nicht zur Teilnahme am Bundes Jungzüchter Championat berechtigt.

Kriterien zur Tierauswahl:
Das Tier darf max. 34 Monate alt und max. 7 Monate trächtig sein (Stichtag: 12. März 2023).
Die Kalbin muss in Österreich geboren sein.

Kriterien nach Rassen:
Fleckvieh: Der Vater und Muttervater des Tieres müssen im Herdebuch A eingetragen sein.
Fleckvieh x RF: Es sind nur Kreuzungstiere bis zu einem max. Prozentsatz von 74,9 % RF-Anteil zugelassen.
Pinzgauer: Die Kalbinnen müssen den rassenspezifischen optischen Merkmalen entsprechen und dürfen den max. Fremdgenanteil von 74,9 % nicht überschreiten.
Fleischrassen: Es werden alle Fleischrassen zugelassen, die den Veterinärbestimmungen entsprechen.
Alle weiteren Rassen müssen die Herdebuchspezifischen Anforderungen erfüllen.

Vorführrichtlinien (ÖJV)

     

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