| Lukas Kalcher

Maul- und Klauenseuche: Erhöhung der Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich!

„Die Bedrohung durch die Maul- und Klauenseuche (MKS) nimmt zu, weshalb wir alle tierhaltenden Betriebe in Österreich dringend dazu aufrufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken.

Besonders wichtig sind hierbei die Kontrolle von Stallzufahrten und -eingängen, ein sorgfältiger Umgang mit Tierzukäufen sowie die Regulierung des Zutritts betriebsfremder Personen“, appelliert RINDERZUCHT AUSTRIA-Obmann Sebastian Auernig aufgrund der aktuellen Situation in den östlichen Nachbarstaaten Österreichs.

Wie ist die aktuelle Lage?

In den benachbarten Ländern Ungarn und der Slowakei wurden mehrere Fälle von Maul- und Klauenseuche auf Rinderhaltungsbetrieben offiziell bestätigt. Einer der betroffenen Betriebe liegt unmittelbar an der Grenze zu Österreich. Infolge der Ausbrüche mussten bereits tausende Rinder gekeult werden. Obwohl bislang keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Seuche nach Österreich eingeschleppt wurde, wird das Risiko einer Einschleppung von den österreichischen Behörden als sehr hoch eingeschätzt. „Auch wenn die Maul- und Klauenseuche für den Menschen ungefährlich ist, würde ein Ausbruch in Österreich schwerwiegende Folgen für die österreichische Landwirtschaft haben. Ein Eintrag des Virus in die heimischen Bestände muss daher unbedingt verhindert werden“, so der Obmann weiter.

Höchste Priorität: Umsetzung von Hygienemaßnahmen gegen die Einschleppung

Um das Eindringen der Maul- und Klauenseuche in landwirtschaftliche Betriebe zu verhindern, sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen notwendig. Dazu gehören insbesondere:

·        Einrichtung einer Hygieneschleuse: Der Zugang zu den Stallungen sollte nur über eine Hygieneschleuse erfolgen. Diese sollte mit Waschmöglichkeiten, Seife und Desinfektionsmitteln ausgestattet sein, um eine Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.

·        Regulierung des Zutritts betriebsfremder Personen: Fremde Personen dürfen den Betrieb nur in betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung wie Overall, Stiefeln, Handschuhen und Haube betreten. Dies gilt ebenso für Tierärztinnen und Tierärzte sowie für Kontrollorgane.

·        Quarantänemaßnahmen für neu zugekaufte Tiere: Neu erworbene Tiere sollten für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen isoliert gehalten werden. Zudem ist die Verwendung separater Ausrüstung, einschließlich Kleidung, Stiefel und Geräte, erforderlich, um eine mögliche Verbreitung des Virus zu verhindern.

·        Einkauf von Tieren nur aus gesicherten Beständen: Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, sollten Tiere ausschließlich aus Beständen mit nachweislich gesichertem Gesundheitsstatus erworben werden.

Symptome und Übertragung der Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die alle Paarhufer betreffen kann. Das Virus wird hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren übertragen. Eine Ansteckung ist jedoch auch durch kontaminierte Produkte, Ausscheidungen und Geräte möglich. Darüber hinaus kann das Virus sogar über den Wind verbreitet werden.

Erkrankte Tiere zeigen unter anderem folgende Symptome:

·        Bildung von Blasen im Maulbereich, am Euter und an den Klauen

·        vermehrtes Speicheln

·        hohes Fieber mit Temperaturen zwischen 40°C und 42°C

·        Apathie und Fressunlust

·        deutlicher Rückgang der Milchleistung

 

Behandlung und Meldepflicht

Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits bei einem Verdachtsfall muss umgehend die zuständige Amtstierärztin oder der Amtstierarzt informiert werden. Eine Behandlung infizierter Tiere ist nicht zulässig. Um die weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, müssen alle empfänglichen Tiere eines betroffenen Bestandes gekeult und unschädlich beseitigt werden. Anschließend sind umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erforderlich.

Behördliche Maßnahmen bei einem Ausbruch

Falls die Seuche in einem Betrieb ausbricht, treten sofort behördliche Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese umfassen:

·        Sperrung des betroffenen Betriebes

·        Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb

·        unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

·        Einrichtung einer Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern um den Seuchenbetrieb

·        Etablierung einer Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern

·        Einführung von Handelsrestriktionen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung

„Die Maul- und Klauenseuche stellt eine erhebliche Bedrohung für die österreichische Landwirtschaft dar. Ein Eintrag des Virus muss mit allen Mitteln verhindert werden. Durch konsequente Hygiene, kontrollierten Tierzukauf und strenge Biosicherheitsmaßnahmen können landwirtschaftliche Betriebe dazu beitragen, das Risiko einer Einschleppung und Verbreitung der Seuche erheblich zu reduzieren. Jeder Verdachtsfall sollte sofort den zuständigen Behörden gemeldet werden, um eine schnelle und wirksame Bekämpfung sicherzustellen“, so der Obmann der RINDERZUCHT AUSTRIA, Sebastian Auernig.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks.html?utm_source=newsletter-15593&utm_medium=email&utm_campaign=fih-vermarktung-mks-btv#heading_Ueberwachungszone

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