| Lukas Kalcher

Tiertransporte

Aufregung um ORF–Report

Das ORF-Magazin Report hat am 9. Jänner 2024 unter dem Titel „Umstrittene Tiertransporte“ einen Beitrag über angeblich rechtswidrige Tiertransporte aus Österreich nach Algerien veröffentlicht, der aus Sicht der RINDERZUCHT AUSTRIA nicht objektiv produziert wurde.

Der Bericht versuchte den Eindruck zu erwecken, dass diese Transporte „laut Expert:innen“ rechtswidrig seien, obwohl alle Transporte aus Österreich nach den strengen gesetzlichen Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung sowie nach den österreichischen Rechtsvorschriften durchgeführt wurden und keine Verstöße festgestellt werden konnten.

So zeigt der Beitrag u. a. Aufnahmen von einer Zuchtrinderversteigerung in Ried im Innkreis und unmittelbar danach Aufnahmen von geschächteten Holsteinrindern in Algerien. So entsteht beim TV-Publikum der Eindruck, dass die Tiere direkt von der Versteigerung in Ried zu Schlachthöfen nach Algerien transportiert würden.

„Festzuhalten ist, dass die im Beitrag gezeigten Bilder von verendeten Rindern auf See sowie jene der gezeigten Schächtung in keinerlei Zusammenhang mit den gezeigten Zuchttieren von der Versteigerung in Ried im Innkreis stehen, da es sich bei den Aufnahmen um eine andere Rasse handelt“, stellt dazu RINDERZUCHT AUSTRIA-Geschäftsführer Martin Stegfellner klar.

Weiters wurden im ORF-Report die aktuellen Bestimmungen für Tiertransporte auf dem Seeweg in Frage gestellt. Dabei ist die Rechtslage diesbezüglich klar: Die von den Tieren am Schiff verbrachte Zeit wird zwar zur Gesamtbeförderungszeit gezählt, jedoch gelten auf dem Seeweg andere Zeiten für Füttern und Tränken, Ruhezeiten etc. als beim Transport auf der Straße, wie in Anhang I Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 festgelegt ist. „Anders als im Beitrag kritisiert handelt es sich somit um keine willkürliche Rechtsauslegung“, so Stegfellner.

 

Keine Schlachtungen nach der Abkalbung

Eine weitere Aussage des ORF-Berichts – dass Rinder in Algerien nach dem Abkalben für die Milchproduktion verwendet und am Ende der Laktation unmittelbar geschlachtet werden – kann ebenso leicht widerlegt werden. So liegt der RINDERZUCHT AUSTRIA ein bereits seit 1991 gültiges algerisches Gesetz vor, das vorsieht, dass das Schlachten von weiblichen Rindern sogenannter „verbesserter Rassen“, worunter auch Zuchtrinder aus Österreich fallen, bis zu einem Alter von acht Jahren ausdrücklich verboten ist.

Die RINDERZUCHT AUSTRIA hat zuletzt im Dezember 2022 einige Betriebe in Algerien besucht, die Zuchtrinder aus Österreich angekauft haben. Dabei konnte bestätigt werden, dass importierte Zuchtrinder in Algerien unter strenger behördlicher Kontrolle stehen und die Tiere vor Ort bestens versorgt werden. Weiters konnten bei den Betriebsbesuchen der RINDERZUCHT AUSTRIA eine Vielzahl von Tieren identifiziert werden, die bereits vor mehreren Jahren aus Österreich nach Algerien exportiert wurden.

Sebastian Auernig, Obmann der RINDERZUCHT AUSTRIA betont, dass die österreichischen Rinderzüchter:innen nicht ordnungsgemäß durchgeführte Tiertransporte und das damit verbundene Tierleid entschieden ablehnen. Sowohl die internationalen Käufer:innen und natürlich Verkäufer:innen österreichischer Zuchtrinder haben größtes Interesse daran, dass die Tiere im besten Gesundheitszustand auf den Betrieben ankommen. „Daher unterstützen wir die strengen gesetzlichen Regelungen für Tiertransporte sowie deren Kontrollen. Weiters starten wir einen Prozess, in dem wir unter anderem die Exporte nach Nordafrika einer umfangreichen Evaluierung unterziehen.“, so Auernig abschließend.

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