| Lukas Kalcher

EU-Industrieemissionen

Ohne Rind, aber mit Schwein und Geflügel

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich darauf geeinigt, Rinderfarmen von den neuen Vorschriften zur Verringerung schädlicher Industrieemissionen auszunehmen.

Rinderzucht Austria/Kalcher
Die IED zielt darauf ab, durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für einige Industriezweige, einschließlich "industrieller" Landwirtschaftsbetriebe, dem Ziel des Europäischen Grünen Deals näher zu kommen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Dies führt zu einer Verwässerung der Umweltambitionen der Kommission. Die am 29. November vorgestellte vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU über die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) hat die Absicht der Kommission, Emissionsgrenzwerte für große Viehzuchtbetriebe festzulegen, gestoppt. Die IED zielt darauf ab, durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für einige Industriezweige, einschließlich „industrieller“ Landwirtschaftsbetriebe, dem Ziel des Europäischen Grünen Deals näher zu kommen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das EU-Parlament und der Rat ließen Rinder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes aus und legten fest, dass die EU-Kommission bis Ende 2026 prüfen muss, wie diese Emissionen am besten bekämpft werden können. Konkret einigten sich das Parlament und der Rat darauf, „industrielle“ Betriebe als solche mit mehr als 350 Schweinen, 300 ausgewachsenem Geflügel und 280 bei Masthähnchen zu definieren. Die Kommission strebte einen ehrgeizigeren Wert von 150 Vieheinheiten für alle Nutztiere – einschließlich Rinder – an. Die vorläufige Einigung wird nun den Vertreter:innen der Mitgliedsstaaten im Rat der EU und den Europaabgeordneten im Parlament vorgelegt. Wenn sie angenommen werden, werden die neuen Regeln für die Tierhaltung stufenweise angewandt, beginnend im Jahr 2030 mit den größten Betrieben.

Quelle: Euractiv.com

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