| Lukas Kalcher

Herkunftskennzeichnung

In Gemeinschaftsverpflegung seit 1. September verpflichtend

Ab dem 1. September 2023 ist die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtend. Die Verordnung gilt für alle Großküchen und Kantinen, unabhängig ob öffentlich oder privat und umfasst damit sowohl sämtliche Betriebskantinen als auch die Ausspeisungen in Gesundheits- und Bildungseinrichtungen.

BML/Hemerka
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Gesundheitsminister Johannes Rauch setzen damit erstmals konkrete Schritte für mehr Transparenz am Teller.

Gleichzeitig kommt es zu strengeren Regeln in der gesamten Gastronomie: Wer mit der Herkunft von Produkten wirbt, muss das gegenüber den Lebensmittelbehörden der Länder auch belegen können. "Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ist ein Meilenstein nach jahrelangen Debatten", sind sich die zuständigen Minister für Landwirtschaft, Norbert Totschnig, und für Konsument:innenschutz, Johannes Rauch, einig. An die 2,2 Mio. Portionen werden täglich in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen oder Betriebskantinen ausgegeben. Insgesamt werden in Österreich rund 3,5 Mio. Speisen täglich außer Haus konsumiert.

Bundesminister Norbert Totschnig: "Die Herkunftskennzeichnung schafft mehr Transparenz und macht die Leistungen unserer Bäuerinnen und Bauern sichtbarer. Das ist ein starker Hebel, mit dem wir erstmals Erfahrung in der Umsetzung gewinnen. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft für mehr Transparenz auf unseren Tellern einsetzen." NTÖ-Obmann Josef Fradler: „Bei der Fleischversorgung in der Gemeinschaftsverpflegung ist eine getrennte Betrachtung zwischen Rind-, Kalb-, Schweine- und Geflügelfleisch von großer Bedeutung. Insbesondere bei Kalbfleisch ist die Situation herausfordernd, da nach wie vor ein beträchtlicher Anteil an nicht österreichischer Ware im Umlauf ist. Es wird geschätzt, dass etwa ein Drittel dieser Importe aus den Niederlanden stammt.“ Preisfaktoren und die hohe Importquote spielen hier ebenso eine Rolle wie der vergleichsweise niedrige Selbstversorgungsgrad bei Kalbfleisch.

„Während in Österreich rund 50.000 Kälber geschlachtet werden, beträgt die Importmenge 80.000 Kälber. Niederländisches Kalbfleisch ist, aufgrund der Produktionskosten um etwa 25-30 % billiger als österreichische Ware“, rechnet Fradler vor. Ein besonderes Augenmerk wurde in der Umsetzung auf praktikable Lösungen für die Betriebe gelegt. Die Herkunft der betroffenen Lebensmittel muss deutlich lesbar und gut sichtbar sein, zum Beispiel durch einen Aushang oder in der Speisekarte. Die Kennzeichnung ist tagesaktuell oder prozentuell über das Jahr gerechnet möglich. Für die RINDERZUCHT AUSTRIA ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und hofft, dass dies so rasch als möglich auch auf die Gastronomie erweitert wird.

 

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