| Lukas Kalcher

Tierschutz- und Tiertransportgesetz passiert Ministerrat

Gesetzesnovelle

Das Tierschutz- und Tiertransportgesetz wurde in den vergangenen Monaten einer intensiven Überarbeitung unterzogen. Die wesentlichen Änderungen erfahren Sie in diesem Artikel.

RINDERZUCHT AUSTRIA
Die Gesetzesnovelle sieht unter anderem vor, dass Kälber statt dem bisherigen Mindestalters von 2 Wochen zukünftig erst ab drei Wochen auf Langstrecken transportiert werden dürfen.

Die RINDERZUCHT AUSTRIA war intensiv in der Erarbeitung der neuen Gesetzesnovelle eingebunden. So konnten zukunftsfähige Lösungen für den Tiertransport erarbeitet werden. Durch einen intensiven fachlichen Austausch konnte ein guter Kompromiss im Bereich des Mindesttransportalters für Kälber gefunden werden. Kälber dürfen demnach frühestens ab einem Alter von drei Wochen transportiert werden. Unbeschadet von dieser neuen Regelung dürfen Kälber, Lämmer, Kitze, Fohlen oder Ferkel auch bis zu einem Alter von drei Wochen innerbetrieblich sowie zur Alm- und Weidefläche transportiert werden. Darüber hinaus dürfen Kälber weiterhin innerösterreichisch zwischen zwei Betrieben innerhalb eines Bundeslandes bzw. bis höchstens 100 km transportiert werden. Im Bereich der Zuchttiertransporte ist ein verpflichtender Nachweis des Herdenaufbaus in Drittstaaten notwendig. Das Exportverbot von Schlacht- und Mastrindern nach Drittstaaten berührt die heimischen Rinderbauern insofern nur wenig, da Schlachttiere ohnehin in den vergangenen Jahren nicht mehr exportiert wurden und Nutzrinder nur zu einem geringen Teil. Hinzukommen jetzt auch die verpflichtenden Retrospektivkontrollen. Auch hier zeichnen die heimischen Exportfirmen bereits umfangreiche Daten auf, die eine lückenlose Kontrolle im Nachhinein möglich macht, sei es das Filmen beim jeweiligen Abladen der Tiere, die Temperaturaufzeichnung oder die laufende Ermittlung des genauen Standortes des LKWs via GPS. Das Auslaufen der Ausnahmeregelungen für die dauernde Anbindehaltung ist sicherlich für den einen oder anderen Betrieb sehr schmerzlich. Diese Ausnahmeregelungen konnten aber aufgrund des Druckes des Handels nicht mehr länger aufrechterhalten werden. Hier haben die Betriebe nun acht Jahre Zeit, mit Umbaulösungen die Ställe zu adaptieren. Gute Beispiele für gelungene Umbaulösungen wurden im EIP Projekt Bergmilchvieh der Landwirtschaftskammer Österreich aufgezeigt.

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