Verhaltensregeln für Versteigerungen und Sammelstellen
Vollständige Auflistung der aktuell geltenden Verhaltensregeln
Zum persönlichen Schutz aller Beteiligten müssen hierzu strikte Maßnahmen getroffen werden!
Generell gilt:
- Soziale Kontakte untereinander sind auf das unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren.
- Personen, die sich krank fühlen oder Fieber haben, haben der Veranstaltung gänzlich fernzubleiben.
- In der Versteigerungshalle und den Stallungen ist grundsätzlich Schutzmaskenpflicht (Typ FFP2 ohne Ausatemventil)!
- Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten müssen gut sichtbar angeboten werden.
- Folgende allgemeinen Hygienevorgaben sind strikt zu befolgen:
- Händewaschen: mehrmals täglich mit Seife und mind. 20 sec.
- Händeschütteln gänzlich unterlassen!
- Hände aus dem Gesicht fernhalten!
- Abstand halten, mindestens 1 Meter, besser 2 Meter
- Husten/Niesen in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge!
- Das Berühren von Türgriffen und Handläufen vermeiden. Türe und Tore von stationären Einrichtungen, wenn es möglich und sinnvoll ist, offenlassen.
Beachten Sie die aktuellen Informationen unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html
Die RINDERZUCHT AUSTRIA in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus möchte mit diesen Verhaltensregeln einen Beitrag zur Eindämmung des Corona Virus leisten.
DANKE für eure Mithilfe!
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Verhaltensregeln für Versteigerungen und Sammelstellen (189,9 kB)
Version 12 vom 07.03.2022